Als Auftraggeber zu beachten
- Keine Weisungsgebundenheit
- Sie dürfen keine Vorgaben zu Arbeitszeit, Arbeitsort oder Arbeitsweise machen.
- Es gibt grundsätzlich für den Freelancer keine Pflicht zur Anwesenheit in Betriebsräumen, außer im Rahmen projektbedingter Meetings.
- Keine Eingliederung in die Unternehmensorganisation
- Der Freelancer tritt nicht als reguläres Teammitglied auf (z. B. keine Firmen-E-Mail-Adresse, kein Mitarbeiterausweis)
- Keine Teilnahme an internen Meetings, Schulungen oder Betriebsfeiern (außer projektbezogen).
- Projektbasierte Beauftragung
- Konkrete Aufgabenbeschreibung mit Ziel, Zeitrahmen und Ergebnis.
- Keine dauerhafte oder wiederkehrende Tätigkeit ohne neue vertragliche Grundlage.
- Keine Nutzung von betrieblichen Ressourcen
- Freelancer nutzt möglichst eigene Arbeitsmittel (Laptop, Software, etc.).
- Bei Nutzung firmeneigener Tools → vertraglich dokumentieren & begründen.
- Kein wirtschaftliches Abhängigkeitsverhältnis
- Auftrag sollte nicht der einzige oder überwiegende Auftrag des Freelancers sein.
- Idealerweise Nachweis über mehrere Auftraggeber.
- Vertraglich klare Abgrenzung
- Werk- oder Dienstvertrag mit klarer Leistungsbeschreibung.
- Keine Formulierungen, die an ein Arbeitsverhältnis erinnern.
- Keine persönliche Dauervertretung
- Vertretung durch Dritte muss im Vertrag möglich sein (unternehmerisches Risiko).
- Keine Übernahme von unternehmensinternen Rollen
- Der externe Berater sollte keine dauerhafte Leitungsfunktion, Personalverantwortung oder Weisungsbefugnis gegenüber Angestellten haben.
Als Freelancer/Auftragnehmer zu beachten
- Mehrere Auftraggeber
- Sie sollten möglichst gleichzeitig für mehrere Kunden arbeiten, um wirtschaftliche Unabhängigkeit zu zeigen.
- Eigene Betriebsstruktur
- Eigene Website, Geschäftsausstattung, Rechnungsstellung, ggf. Logo.
- Eigene Versicherung (z. B. Berufshaftpflicht) und ggf. Gewerbeanmeldung.
- Eigene Arbeitsmittel verwenden
- Sie nutzen Ihren eigenen Laptop, Softwarelizenzen, Tools etc.
- Eigene Arbeitszeit und -weise bestimmen
- Keine festen Arbeitszeiten übernehmen oder dokumentieren.
- Ergebnisse liefern, nicht „Stunden absitzen“.
- Vertragliche Klarheit
- Verträge prüfen: Akzeptieren Sie keine Regelungen, die auf ein Angestelltenverhältnis hindeuten.
- Auftreten als Unternehmer
- Treten Sie im Außenverhältnis als eigenständige Firma, nicht als Teil des beauftragenden Unternehmens auf.
- Rechnungsstellung korrekt durchführen
-
- Sie erstellen eigenständig Rechnungen mit eigener Steuernummer und Umsatzsteuer (falls nicht Kleinunternehmer).
- Keine unternehmensinterne Verantwortung übernehmen
- Sie nehmen i.d.R. keine disziplinarische Führungsrolle ein, haben keine Personalverantwortung und können keine Dienstanweisungen erteilen.
Haftungsausschluss
Die vorgenannten Hinweise ("Als Auftraggeber zu beachten", "Als Auftragnehmer/Freelancer zu beachten") sind keine Rechtsberatung, Handlungsaufforderung oder Garantien für Rechtssicherheit. Sie dienen lediglich auf die Thematik aufmerksam machen, das Bewusstsein zu schärfen und zur groben Einordung. Sämtliche benannte Themen in Bezug auf Selbstständigkeit, Rechnungsstellung und Scheinselbstständigkeit sollten Sie mit Ihrem Rechtsanwalt und Steuerberater besprechen.
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